Die telefonische Information über die in Ihrem konkreten Fall zu erwartenden Gebühren und ggf. zu treffenden Zahlungsvereinbarungen (Ratenzahlung o.ä.) ist unverbindlich und kostenfrei. Setzen Sie sich dazu bitte mit mir in Verbindung!

Allgemeines zu den Kosten einer Strafverteidigung

Wie viel ein Anwalt für seine Rechtsberatung und andere Dienstleistungen verlangen darf (und teilweise auch verlangen muss), regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beispielsweise ist es uns Anwälten nicht erlaubt, für konkrete Einzelfälle kostenlose Rechtsberatungen durchzuführen. Der Spielraum nach oben hin ist laut Gesetz deutlich größer, und so mancher Mandant berichtet mir Abenteuerliches von den Gebührenvorstellungen einiger Kollegen. Bei uns in der Strafverteidigerkanzlei Stöckel verfolgen wir eine Philosophie der bezahlbaren Rechtsberatung. Im Normalfall orientieren sich die Gebühren für die Erstberatung bei mir daher an der unteren Grenze des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens.

Vergütungsvereinbarungen und gesetzliche Gebühren:

In der Rechtsberatung gilt ebenso wie anderswo, dass Qualität ihren Preis hat. Zwischen Strafverteidiger und Mandant besteht jedoch kein reines Geschäftsverhältnis, sondern auch ein Vertrauensverhältnis. Auf Seiten des Mandanten geht es in den meisten Fällen zumindest um viel Geld, unter Umständen steht sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe und damit sein gesellschaftlicher Status und seine gesamte weitere Lebensplanung auf dem Spiel. Dies alles in die Hände eines Strafverteidigers zu legen, stellt einen großen Vertrauensbeweis dar. Ein Anwalt, der etwas auf sich hält, wird dieses Vertrauen auch in der Frage der Bezahlung nicht missbrauchen und eine ggf. vorliegende Notlage seiner Mandanten nicht ausnutzen, um ein besonders gutes Geschäft zu machen. Daher betrachtet es die Rechtsanwaltskanzlei Axel Stöckel als selbstverständlich, ihre Mandanten von Beginn an offen und ehrlich über die Risiken und Möglichkeiten eines Mandats und die damit verbundenen Kosten zu informieren. Bei den in Rechnung gestellten Gebühren bemühen wir uns um einen fairen Kompromiss zwischen dem nötigen Aufwand und der finanziellen Situation der Mandanten. Denn auch weniger zahlungskräftige Mandanten sollten ihr Recht auf einen fairen Prozess wahrnehmen können.