Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Axel Stöckel spezialisiert auf die Beratung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldverfahren gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende. Die Mandate werden selbstverständlich bundesweit übernommen; für den Kanzleisitz in Ludwigsburg aber natürlich auch ortsnah beispielsweise in Heilbronn, Stuttgart, Besigheim und Marbach.


Wann ist ein Anruf beim Strafverteidiger notwendig?

Einen als Strafverteidiger tätigen Rechtsanwalt, im besten Fall einen Fachanwalt für Strafrecht, sollten Sie immer dann zu Rate zu ziehen, wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind. Dabei empfiehlt es sich, den Rechtsanwalt möglichst nicht erst dann anzurufen, wenn der Polizei ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt oder eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Generell gilt: Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen, wenn Sie von dieser eine Ladung erhalten. Ihr Recht auf Schweigen zu nutzen, ist kein Schuldeingeständnis, sondern - wie die Bezeichnung schon sagt - Ihr gutes Recht! Aus anwaltlicher Sicht sollte bei der Polizei daher keine Aussage getätigt werden, bevor Sie Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt gehalten haben. Meist erfahren Sie frühzeitig durch einen Brief von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht oder der Gemeinde, dass gegen Sie wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit ermittelt wird oder dass ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet wurde. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt sollten Sie den Anwalt Ihres Vertrauens anrufen.

Die Bandbreite von Vorwürfen dieser Art ist breit:

Brandstiftung • Delikte im Straßenverkehr wie Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis • Delikte im Zusammenhang mit jugendgefährdenden Medien • Erschleichen von Leistungen • Körperverletzung • Nötigung • Raub / Diebstahl • Sachbeschädigung • Totschlag / Mord • Untreue / Betrug • Urkundenfälschung • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz • Verstöße gegen das Waffengesetz • etc.

Warten Sie nicht zu lange!

Oft sind die Schreiben, in denen Sie mit diesen oder ähnlichen Anschuldigungen konfrontiert werden, sehr kompliziert und verschachtelt formuliert. Als Laie ist es daher nicht immer leicht, sie zu verstehen. Wenn Sie solche Briefe aber einfach zur Seite legen und ignorieren oder sie zwar ernst nehmen, jedoch auf eigene Faust auf sie reagieren, ohne vollständig verstanden zu haben, was Ihnen im Detail vorgeworfen wird, können Sie sich damit viel Ärger einhandeln. Es ist absolut natürlich und verständlich, wenn Sie den Impuls verspüren, solche Vorwürfe umgehend durch eine persönliche oder schriftliche Klarstellung aus der Welt schaffen zu wollen. In der Regel wird das Problem ohne anwaltlichen Beistand dadurch jedoch nicht zum Verschwinden gebracht, sondern eher noch vergrößert. Bevor Sie sich gegenüber der Polizei äußern, rufen Sie daher zuerst mich an!

Die Erstberatung ist unverbindlich.

Bei unserem ersten Termin höre ich mir Ihren Fall in Ruhe an und erkläre Ihnen Ihre Situation. Danach entscheiden Sie selbst, ob Sie glauben, mit den Vorwürfen, die gegen Sie erhoben wurden, allein fertig werden zu können, oder ob ich Sie als Strafverteidiger weiter beraten und vor Gericht vertreten soll. Es ist dabei unerheblich, ob die Anschuldigungen, die gegen Sie im Raum stehen, zu Recht oder zu Unrecht erhoben werden. Die Aufgabe eines Strafverteidigers ist es nicht nur, Ihnen zu helfen, Ihre Unschuld zu beweisen, sondern auch dafür sorgen, dass ein Fehltritt keine härtere Strafe nach sich zieht, als es das Gesetz unbedingt verlangt.

Vorteile der Verteidigung und Beratung durch den Fachanwalt für Strafrecht

Da die Bezeichnung "Fachanwalt" berufsrechtlich geschützt ist, darf sich nur derjenige Rechtsanwalt als Fachanwalt bezeichnen, der die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse erworben und eine mehrjährige Berufserfahrung auf seinem Fachgebiet nachgewiesen hat. Durch regelmäßige Fortbildungen wird die Qualifikation dauerhaft gesichert.